Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben zu Gesetzen, Fristen und Prämien können sich ändern; verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Bank, einer Verbraucherzentrale oder einer fachkundigen Beratung.
Girokonto wechseln 2026: So gelingt der Umzug mit Kontowechselservice
Ein Girokonto zu wechseln klingt aufwendiger, als es heute ist. Seit 2016 haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung beim Kontowechsel – die sogenannte Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). In Kombination mit den digitalen Kontowechselservices der Banken lassen sich Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungspartner heute größtenteils automatisiert auf das neue Konto übertragen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie der Wechsel 2026 funktioniert, welche Fristen gelten und worauf Sie achten sollten.
Ihr gesetzlicher Anspruch: Kontenwechselhilfe nach §§ 20 ff. ZKG
Die rechtliche Grundlage für den Kontowechsel bilden die §§ 20 ff. des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Danach ist jeder Zahlungsdienstleister, der Verbrauchern Zahlungskonten anbietet, verpflichtet, beim Kontenwechsel zu helfen. Diese Pflicht gilt seit dem 18. September 2016.
Konkret bedeutet das: Sowohl Ihre alte (übertragende) als auch Ihre neue (empfangende) Bank müssen bei der Übertragung zusammenarbeiten, wenn Sie es wünschen. Voraussetzung ist, dass Sie – und gegebenenfalls jeder weitere Kontoinhaber – eine entsprechende Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe erteilen. Die beteiligten Banken sind verpflichtet, Ihnen dafür ein Formular auszuhändigen. In der Ermächtigung legen Sie unter anderem fest, ab welchem Datum der Wechsel wirken soll und welche Daueraufträge, Lastschriften und Gutschriften übertragen werden sollen.
Welche Fristen gelten?
Das ZKG schreibt klare zeitliche Vorgaben vor:
- Die empfangende Bank muss innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt Ihrer Ermächtigung die übertragende Bank zur Mitwirkung auffordern (vgl. § 22 ZKG).
- Die übertragende Bank muss daraufhin die nötigen Informationen – etwa Listen der bestehenden Daueraufträge sowie Angaben zu regelmäßigen eingehenden Überweisungen und Lastschriften – bereitstellen.
In der Praxis und in zahlreichen Veröffentlichungen wird die maximale Gesamtdauer des Wechsels häufig mit etwa zwölf Geschäftstagen ab Beauftragung angegeben. Diese Zwölf-Tage-Angabe setzt sich aus den einzelnen gesetzlichen Teilfristen zusammen und ist als Orientierungswert zu verstehen – bei vielen Direktbanken läuft der Prozess in der Praxis schneller.
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Wie der digitale Kontowechselservice funktioniert
Viele Banken bieten den Kontowechsel inzwischen vollständig digital an – oft über einen externen Dienstleister, der im Online-Banking eingebunden ist. Der Ablauf ist im Kern bei den meisten Anbietern ähnlich:
- Identifikation: Nach der Eröffnung des neuen Kontos starten Sie den Wechselservice im Online-Banking oder in der App. In der Regel verbinden Sie dabei Ihr altes Konto, damit der Service die bestehenden Zahlungen analysieren kann.
- Analyse der Zahlungen: Der Service durchsucht die Kontoumsätze der vergangenen Monate und erkennt regelmäßige Zahlungspartner – etwa Arbeitgeber, Vermieter, Strom- und Telekommunikationsanbieter, Versicherungen oder Streaming-Dienste.
- Auswahl: Sie erhalten eine Übersicht der erkannten Zahlungen und wählen aus, welche Daueraufträge übernommen und welche Zahlungspartner über Ihre neue IBAN informiert werden sollen.
- Benachrichtigung der Partner: Der Service informiert Ihre Zahlungspartner automatisch über die neue Kontoverbindung. Lastschrifteinzüge (z. B. für Abos und Versicherungen) werden dann künftig vom neuen Konto abgebucht; Gutschriften wie das Gehalt landen ebenfalls auf dem neuen Konto.
- Übertragung der Daueraufträge: Bestehende Daueraufträge werden – soweit technisch erkannt – auf dem neuen Konto neu angelegt, ohne dass Sie jeden einzeln manuell eingeben müssen.
Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Anspruch nach dem ZKG und der komfortable digitale Service sind nicht zwingend dasselbe. Der ZKG-Prozess regelt die Mindestpflichten der Banken; der digitale Wechselservice ist häufig ein zusätzliches, komfortableres Angebot der jeweiligen Bank. Beide Wege führen zum Ziel.
Daueraufträge und Lastschriften im Detail
Daueraufträge – also von Ihnen selbst eingerichtete, regelmäßige Überweisungen (etwa Miete oder Sparraten) – müssen auf dem neuen Konto neu angelegt werden. Der Wechselservice übernimmt das meist automatisch, sofern die Aufträge im Umsatzverlauf erkennbar sind.
Lastschriften dagegen werden von Ihren Vertragspartnern eingezogen. Hier ändert sich für Sie aktiv nichts an einem „Auftrag“ auf dem Konto; entscheidend ist, dass die Partner Ihre neue IBAN erhalten. Genau diese Benachrichtigung übernimmt der Wechselservice. Prüfen Sie dennoch selbst, ob alle wichtigen Partner umgestellt wurden – nicht jeder Vertragspartner reagiert gleich schnell.
Schritt für Schritt: Der Kontowechsel in der Praxis
- Neues Konto auswählen und eröffnen. Vergleichen Sie Konditionen wie Kontoführungsgebühren, Bedingungen für eine kostenlose Kontoführung (z. B. Mindestgeldeingang), Karten und Geldautomaten-Verfügbarkeit. Eröffnen Sie das Konto und legitimieren Sie sich (z. B. per Video- oder Postident-Verfahren).
- Kontowechselservice starten. Aktivieren Sie nach der Eröffnung den digitalen Wechselservice oder fordern Sie die Kontenwechselhilfe nach dem ZKG an. Erteilen Sie die nötige Ermächtigung.
- Zahlungen prüfen und auswählen. Kontrollieren Sie die erkannten Daueraufträge, Lastschriften und Gutschriften. Ergänzen Sie manuell, was der Service nicht automatisch findet – etwa selten genutzte oder unregelmäßige Zahlungen.
- Zahlungspartner informieren (lassen). Lassen Sie Arbeitgeber, Vermieter und Vertragspartner über die neue IBAN informieren. Bei besonders wichtigen Zahlungen wie dem Gehaltseingang lohnt sich eine zusätzliche eigene Mitteilung.
- Übergangsphase beobachten. Behalten Sie beide Konten einige Wochen im Blick. Achten Sie darauf, dass eingehende Zahlungen tatsächlich auf dem neuen Konto landen und Lastschriften korrekt umgestellt sind.
- Altes Konto erst zum Schluss schließen. Lösen Sie das alte Konto erst auf, wenn alle Zahlungen zuverlässig umgezogen sind (siehe Tipps unten).
Wichtige Tipps für einen reibungslosen Wechsel
Altes Konto nicht zu früh schließen
Der häufigste Fehler beim Kontowechsel ist die zu schnelle Kontoschließung. Lassen Sie beide Konten in der Übergangsphase parallel laufen, bis Sie sicher sind, dass sämtliche regelmäßigen Zahlungen umgestellt sind. Erst dann sollten Sie das alte Konto kündigen. Sorgen Sie dafür, dass auf dem alten Konto während dieser Zeit ausreichend Deckung vorhanden ist, damit noch dort eingezogene Lastschriften nicht ins Leere laufen.
Eigene Checkliste führen
Verlassen Sie sich nicht allein auf die Automatik. Notieren Sie alle regelmäßigen Zahlungen und haken Sie ab, sobald ein Partner auf das neue Konto umgestellt hat. Denken Sie auch an seltenere oder jährliche Buchungen – etwa Beiträge für Vereine, Versicherungen mit Jahreszahlung oder Abos mit langen Laufzeiten.
Neukundenprämien clever nutzen
Viele Banken werben mit Wechselprämien oder Startguthaben für Neukunden. Prüfen Sie genau die Bedingungen – häufig sind ein bestimmter monatlicher Mindestgeldeingang, die Nutzung des Wechselservices oder eine Mindestaktivität Voraussetzung. Beachten Sie zudem die steuerliche Seite: Geldprämien für einen Kontowechsel gelten in der Regel als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Solche Einkünfte sind erst dann zu versteuern, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres die Freigrenze von 256 Euro überschreiten. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerlich relevant. Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Auf Gebühren und Leistungen achten
Ein günstiges Konto ist nicht automatisch das passende. Vergleichen Sie neben den Gebühren auch praktische Aspekte: Filialnetz oder reine Direktbank, Bargeldversorgung, Partnerkarten, Dispozinsen und die Qualität der App. Ein Konto, das zu Ihrem Alltag passt, ist mehr wert als eine einmalige Prämie.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert ein Kontowechsel?
- Das ZKG sieht enge gesetzliche Teilfristen vor; die empfangende Bank muss etwa innerhalb von zwei Geschäftstagen die alte Bank auffordern. Die Gesamtdauer wird häufig mit rund zwölf Geschäftstagen ab Beauftragung angegeben. In der Praxis ist der Wechsel bei vielen Direktbanken schneller abgeschlossen.
- Kostet der Kontowechselservice etwas?
- Die gesetzliche Kontenwechselhilfe nach dem ZKG ist Teil der Pflichten der Banken. Viele Banken bieten ihren digitalen Wechselservice kostenlos an. Prüfen Sie dennoch die jeweiligen Konditionen Ihrer alten und neuen Bank.
- Behalte ich meine alte IBAN?
- Nein. Mit dem neuen Konto erhalten Sie eine neue IBAN. Genau deshalb informiert der Wechselservice Ihre Zahlungspartner über die geänderte Kontoverbindung.
- Werden wirklich alle Zahlungen automatisch übertragen?
- Der Service erkennt regelmäßige Zahlungen meist zuverlässig, eine Garantie für Vollständigkeit gibt es jedoch nicht. Unregelmäßige oder selten genutzte Zahlungen können übersehen werden. Eine eigene Kontrolle ist daher sinnvoll.
- Muss ich mein altes Konto sofort kündigen?
- Nein, im Gegenteil. Lassen Sie beide Konten während der Übergangsphase parallel laufen und kündigen Sie das alte Konto erst, wenn alle Zahlungen sicher umgezogen sind.
- Sind Neukundenprämien steuerpflichtig?
- Geldprämien gelten in der Regel als Einkünfte aus sonstigen Leistungen und sind steuerlich erst relevant, wenn sie zusammen mit ähnlichen Einkünften die Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr überschreiten. Für Ihren Einzelfall sollten Sie steuerlichen Rat einholen.
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